| – | Rechtsanwälte |
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Bundesrechtsanwaltsordnung Berufsordnung für Rechtsanwälte Fachanwaltsordnung Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland Sämtliche Regelungen sind auf der Internet-Seite der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de, „Berufsrecht“) abrufbar. |
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| – | Notare |
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Bundesnotarordnung Beurkundungsgesetz Richtlinien der Notarkammern Dienstordnung für Notarinnen und Notare Kostenordnung Europäische Standesrichtlinien Sämtliche Regelungen sind auf der Internet-Seite der Bundesnotarkammer (www.bnotk.de, „Berufsrecht“) abrufbar. |
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| – | Versicherung |
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Rechtsanwälte sind nach der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Die Rechtsanwälte unterhalten Berufshaftpflichtversicherungen bei der VICTORIA Versicherung AG, Am Victoria-Turm 2, 68163 Mannheim. Die eingedeckten Versicherungssummen übersteigen jeweils die gesetzliche Mindestversicherungssumme. |
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| – | Außergerichtliche Streitschlichtung |
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Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer
Frankfurt am Main (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der SchlichtungssteIle der Rechtsanwaltschaft (§§ 191 f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im
Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de; schlichtungsstelle@brak.de). |
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| – | Interessenkonflikte |
| Die Rechtsanwälte und Notare haben sich zur gemeinsamen Berufsausübung assoziiert. Zur Vermeidung von anwaltlichen und notariellen Interessenkonflikten unterhalten die Rechtsanwälte und die Notare ein gemeinsam geführtes elektronisches Warnsystem. |